In die Ehren- & Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw. bei verlängerter Zugehörigkeit nach § 10 Abs. 2 HBKG mit Vollendung des 65. Lebensjahres aus der Einsatzabteilung ausscheidet oder
- wegen dauernder Dienstunfähigkeit aus der Einsatzabteilung ausscheidet,
- aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet oder
- nach mindestens 25 Dienstjahren in der Einsatzabteilung einen Antrag auf Übernahme in die Ehren- und Altersabteilung stellt.